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Dienstag, 19.03.2024 (12.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
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VIII. Vertragsdurchführung / Leistungspflicht

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen wir vertraglich vereinbarte Teilleistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen bzw. auch Dritte beauftragen. Werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten übertragen, ist der Kunde in einem solchen Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde selbst kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder auch nur seinen Anspruch auf einzelne Leistungen hieraus an Dritte nur abtreten, wenn wir vorher schriftlich zustimmen. Unsere Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen, steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter oder die Lieferungen von zur Leistungserbringung notwendiger Waren und Dienstleistung) oder Genehmigungen tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung- oder Leistungspflicht unsererseits entfällt grundsätzlich, es sei denn, uns ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Der Kunde trägt die Verantwortung zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, die für die Leistungserbringung durch uns benötigt werden. Wenn wir erkennen, dass technische oder organisatorische Voraussetzungen nicht ausreichen, können wir die Leistungserbringung abbrechen und vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden irgendwelche Ansprüche deswegen zustehen. Sämtliche Arbeiten (z.B. Filmaufnahmen, Montage- oder Installationsarbeiten) umfassen keine branchenfremden Nebenarbeiten. Hilfskräfte, Transport- und Hubgeräte, Betriebskraft, Hilfsstoffe, Werkzeuge, Schutzeinrichtungen, notwendige Räume, Sanitäreinrichtungen u.ä. sind bei Bedarf vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Lieferungen und Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Für Leistungen, die wir auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als vereinbart erbringt, können wir auch An- und Abfahrtszeiten sowie Entfernungspauschalen berechnen.