Allgemeinverfügung verschärft |
Das sächsische Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Seit 18. November 2020 sind alle Personen verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es wird empfohlen, dass die Risiko-Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten. Mehr Infos unter www.coronavirus.sachsen.de |