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Freitag, 19.04.2024 (16.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Personenbezogenen Daten künftig vor dem Zugriff anderer Behörden und der Strafverfolgung geschützt

ImageWer in den letzten Monaten Veranstaltungen, Museen, Gaststätten oder anderes besuchte, musste seine persönlichen Daten hinterlassen, die zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen erhoben wurden und vier Wochen nach der Erhebung zu löschen waren. Wie über zahlreiche Medienberichte bekannt wurde, nutzten in verschiedenen Bundesländern auch Ermittlungsbehörden die Daten. Mit dem am 18. November im Bundestag beschlossenen Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und die damit verbundenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz, sollen die personenbezogenen Daten künftig vor dem Zugriff anderer Behörden und der Strafverfolgung geschützt werden. Aus Sorge, dass die Daten anders als vorgesehen verwendet werden, hatten nicht alle bei der Kontakterhebung richtige Angaben gemacht, was bei Auftreten von Corona-Infektionen die Kontaktnachverfolgung erschwerte. Dass es nun per Gesetz unzulässig ist, die personenbezogenen Daten, die zur Nachverfolgung des Infektionsgeschehens erhoben wurden, für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden, geht auf einen Vorschlag der sächsischen Justizministerin Katja Meier zurück.