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Donnerstag, 28.03.2024 (13.KW)
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Im Freistaat Sachsen gibt es 2020 erstmals eine Weihnachtsamnestie

ImageIm Freistaat Sachsen gibt es 2020 erstmals eine Weihnachtsamnestie, heißt, die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen kann durch die sächsischen Staatsanwaltschaften beschlossen werden. Strafgefangene, die ihre Freiheits-, Jugend- oder Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen und deren Entlassungstermin in der Zeit vom 24. November 2020 bis zum 6. Januar 2021 liegt, können schon seit 23. November entlassen werden. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, die Weihnachts- und Jahreswechselzeit in ihren Familien zu verbringen. Die Förderung familiärer Bindungen wird als eine essentielle Säule einer wirksamen Resozialisierung angesehen. Die vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn unter anderem die Wohnumstände, Sozialhilfen oder ärztliche Versorgung sichergestellt sind, weshalb vorher die zu erwartenden Lebensumstände geprüft werden. Für keine vorzeitige Entlassung in Betracht kommen Strafgefangene, die besonders schwerwiegende Delikte begangen haben oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen.