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Samstag, 27.04.2024 (17.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Nichtraucherschutzgesetz

Ausnahmerregelung für NichtraucherschutzgesetzSachsen - Anfang Februar ist das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das seitdem fast überall das Rauchen unterbindet. Wir haben damals von den Meinungen der Gastronomen berichtet. Nun gibt es seit dem 27. März eine vorübergehende Ausnahmeregelung, die das Rauchen in Inhabergeführten Einraum-Kneipen erlaubt. Was das heißt und welche Auswirkungen das Gesetz bisher auf die Gastwirte und deren Einnahmen hatte, sehen Sie im folgenden Bericht. Anfang Februar ist das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das seitdem fast überall das Rauchen unterbindet. Wir haben damals von den Meinungen der Gastronomen berichtet. Nun gibt es seit dem 27. März eine vorübergehende Ausnahmeregelung, die das Rauchen in Inhabergeführten Einraum-Kneipen erlaubt. Was das heißt und welche Auswirkungen das Gesetz bisher auf die Gastwirte und deren Einnahmen hatte, sehen Sie im folgenden Bericht