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Mittwoch, 24.04.2024 (17.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Verschärfte Regeln seit 14.12.

ImageIn Sachsen steht seit 14. Dezember wieder vieles still. Ein Großteil der Geschäfte und Läden musste schließen. Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde ausgeweitet: sie gilt in der Öffentlichkeit, wenn Menschen sich begegnen. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Die Wohnung verlassen darf man nur mit triftigem Grund. Einer ist das Weihnachtsfest. Zu dem dürfen Treffen stattfinden mit bis vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sport und Bewegung im Freien sind im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs erlaubt. Bei landesweit fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt von 22 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre. Erlaubt ist dann unter anderem nur der Weg zur Arbeit, Arztbesuch oder unabdingbare Versorgung von Tieren. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie, kann sich noch so einiges ändern. Die komplette und aktuelle Corona-Schutz-Verordnung kann man, wie gehabt, unter www.coronavirus.sachsen.de oder auf den Internetseiten der Landkreise und Kommunen abrufen.