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Freitag, 19.04.2024 (16.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt

ImageDer Landkreis Mittelsachsen hat zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit der Allgemeinverfügung vom 30. Januar den Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Seit 31. Januar gilt innerorts in der Öffentlichkeit ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügung, die vorerst bis 14. Februar gilt, ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht – unter www.landkreis-mittelsachsen.de.