Förderrichtlinie Insektenschutz- und Artenvielfalt
Am 2. Februar verabschiedete das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie Insektenschutz- und Artenvielfalt.
Unterstützt werden damit Landwirtschaftsbetriebe sowie andere Landbewirtschafter bei der Anlage von Blüh- beziehungsweise Brachestreifen auf Ackerrändern oder bei der insektenfreundlichen Mahd von Grünland.
Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Einzelheiten zur Förderrichtlinie werden unter www.smul.sachsen.de/foerderung veröffentlicht.