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Freitag, 29.03.2024 (13.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Corona-Schutz-VerordnungAm 15. Februar trat die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft, abrufbar unter www.corona-sachsen.de, und die Stadt Chemnitz lockerte am gleichen Tag bestimmte Beschränkungen. So entschied der Oberbürgermeister Sven Schulze, den 15-Kilometer-Radius für Einkäufe, Sport und Bewegung sowie die nächtliche Ausgangssperre aufzuheben. Wenn man in andern Landkreisen unterwegs ist, sollte man beachten, welche Beschränkungen dort gelten. Dass Chemnitz seine Beschränkungen lockerte, ist der Infektionslage zu verdanken Laut sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 ist es den zuständigen kommunalen Behörden erlaubt, Lockerungen vorzunehmen, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen an fünf Tagen andauernd unterschritten wird - sowohl im Freistaat Sachsen als auch im jeweiligen Landkreis – oder in der Kreisfreien Stadt. Die Stadt Chemnitz unterschreitet den Wert bereits seit Ende Januar – am 15. Februar lag er bei 50,3. Im Landkreis Zwickau waren es 53,3, im Landkreis Mittelsachsen 73,3, im Erzgebirgskreis 56, 4. In Gesamt-Sachsen lag der Wert am 15. Februar bei 68,1. Heißt, neben Chemnitz bot sich auch anderen Landkreisen oder Kreisfreien Städten die Möglichkeit an, die Beschränkungen zu lockern. Der Landkreis Mittelsachsen kündigte am 15. Februar Lockerungen ab dem 17. Februar an. Der Landkreis Zwickau sowie der Erzgebirgskreis zogen am 16. Februar nach. Auch hier gab es ab 17. Februar Lockerungen. Die geltenden Allgemeinverfügungen kann man auf der Internetseite der jeweiligen Landkreise sowie Kreisfreien Städte abrufen. Dort, wo Lockerungen vorgenommen wurden, ist, wenn der Inzidenzwert von 100 wieder überschritten wird, mit erneut schärferen Corona-Schutz-Regeln zu rechnen.