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Donnerstag, 25.04.2024 (17.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Bund-Ländergespräch am 3. März

ImageDie Corona-Pandemie betreffend, gibt es nach dem Bund-Ländergespräch am 3. März einen neuen Beschluss mit Öffnungsperspektiven in fünf Schritten. Der 1. Schritt wurde mit der Öffnung von Schulen, Kitas und Friseuren seit 1. März schon gemacht. Mit dem 2. Schritt dürfen ab 8. März Buchläden, Blumenläden, Gartenmärkte öffnen. Körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen darf man mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbst-Test nutzen. Ab dem 3. Schritt ist anderes, wie Kultur, Sport, Gastronomie oder Einzelhandel, abhängig von den Inzidenz-Werten unter 50 und von 50 – 100. Das Beispiel Einzelhandel betreffend: unter Inzidenz-Wert 50 ist ab 8. März, abhängig von der Verkaufsfläche, ein Kunde pro 10 bzw. 20 qm zugelassen. Von 50 bis 100 Inzidenz ist nur Einkaufen nach Termin erlaubt. Beim 4. Schritt, der am 22. März gemacht werden soll, ist der Einzelhandel nicht erwähnt. Beim 5. Schritt, vorgesehen ab 5. April, ist bei einem Inzidenz-Wert bis 100 für den Einzelhandel möglich, was ab 8. März nur ab einem Inzidenz-Wert unter 50 erlaubt war. Nach dem 5-Schritt-Plan dürfen ab 22. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 Außengastronomie, Kultur- und Sportangebote nur mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbst-Test in Anspruch genommen werden. In Sachen Teststrategie ist dem Bund-Länder-Beschluss zu entnehmen, dass Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Im nächsten Punkt heißt es, dass allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht wird. Die Kosten übernimmt der Bund. Falls der Test positiv ist, gilt sofortige Absonderung und ein Bestätigungstest mittels PCR. Dieser Test kann ebenfalls kostenlos durchgeführt werden. Mehr Informationen zum Bund-Länder-Beschluss erhalten Sie unter www.bundesregieung.de. Hier ist der komplette Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 3. März abrufbar.