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Freitag, 29.03.2024 (13.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen

ImageNachdem bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt innerhalb kürzester Zeit die Tiere verendeten, erließ das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen am 10. März zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest. Das Gebiet um den Seuchenbestand wurde mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Zudem muss, wenn es noch nicht erfolgte, jeder, der im Landkreis Mittelsachsen Geflügel hält, dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt die Art, die Anzahl, den Standort, die Haltungsform etc. anzeigen. Es wurde die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Auch die Stadt Chemnitz erließ nach dem Geflügelpestfall in Burgstädt am 10. März eine Allgemeinverfügung, mit der verschiedene Ortsteile zum Beobachtungsgebiet gemacht und Schutzmaßnahmen angeordnet wurden. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen und der Stadt Chemnitz abrufbar.