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Mittwoch, 08.05.2024 (19.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Wahlhelfer gesucht

Wahlhelfer gesuchtZahlreiche Kommunen suchen Helfer für die Bundestagswahl am 26. September – in allgemeinen Wahlvorständen im jeweiligen Wahllokal oder im Briefwahlvorstand. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Man muss nur das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Einsatz als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung gezahlt. Da Wahlhelfer nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität gelten, haben sie einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Das Berufungsschreiben der Kommune gilt als Nachweis der Impfberechtigung. Wer Interesse hat, als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 26. September tätig zu sein, findet mehr Infos unter anderem auf den Internetseiten der Kommunen.