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Dabei legte das Gericht eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2007 zugrunde. Ob die Kläger in Berufung gehen, war am Dienstag von Seiten des Gerichtes noch nicht bekannt. Sollte diese Möglichkeit genutzt werden, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden weiter verhandelt. Über eine Tariferhöhung zum 1.April dieses Jahres ist allerdings noch nicht entschieden worden.
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