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Chemnitz - Im Fall Erdgas Südsachsen ist das Landgericht Chemnitz am Dienstag (06.05.08) zu einem Urteil gekommen. Demnach wurde die Klage der insgesamt 418 Gaskunden aus dem Regierungsbezirk Chemnitz gegen die Erdgas Südsachsen GmbH abgewiesen. Die Sammelklage sorgte bereits seit etwa zweieinhalb Jahren in Chemnitz für Aufsehen. Aufgrund der Größe des Verfahrens war die Verhandlung damals sogar in einen Hörsaal der TU Chemnitz verlegt worden. Die Gaskunden warfen dem Unternehmen willkürliche Preiserhöhung vor. So mussten die Kunden innerhalb eines knappen Jahres um bis zu 13 Prozent erhöhte Preise hinnehmen. Das Landgericht Chemnitz wies nun die Klage mit der Begründung ab, dem Gasunternehmen stehe gegenüber dem Kläger als Tarifkunden ein Recht auf Preisanpassung zu. Dabei legte das Gericht eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2007 zugrunde. Ob die Kläger in Berufung gehen, war am Dienstag von Seiten des Gerichtes noch nicht bekannt. Sollte diese Möglichkeit genutzt werden, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden weiter verhandelt. Über eine Tariferhöhung zum 1.April dieses Jahres ist allerdings noch nicht entschieden worden.
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