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Freitag, 29.03.2024 (13.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Hexenfeuer können angemeldet werden

Hexenfeuer Ob in diesem Jahr am 30. April Hexenfeuer stattfinden dürfen, kann jetzt noch niemand verbindlich sagen. Für den Fall, dass es doch möglich sein sollte, beschloss der Hohenstein-Ernstthaler Stadtrat Anfang März, dass im gesamten Stadtgebiet höchstens 70 Hexenfeuer genehmigt werden. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich dabei nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadtverwaltung. In diesem Jahr hat man die Möglichkeit, im Zeitraum vom 06. bis 20. April einen Antrag hierfür zu stellen. Schriftlich per Post oder Fax beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal oder direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Gehen diese vor dem 06.04.2022 ein, werden sie nicht berücksichtigt. Mehr Informationen gibt es unter hohenstein-ernstthal.de