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Samstag, 27.04.2024 (17.KW)
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Kinderklinik soll bleiben

Kinderklinik soll bleibenDie düsteren Aussichten ließen am 27. März bei strahlendem Sonnenschein Menschen in Lichtenstein auf die Straße gehen. Nach einer Kundgebung auf dem Neumarkt hatte man einen Demonstrationszug gebildet und zog in Richtung Hartensteiner Straße. Bereits im November 2021 gab es eine öffentliche Versammlung zum Thema „Erhalt der Kinderklinik in Lichtenstein“.  Verdi hatte die neuerliche Veranstaltung angemeldet und gemeinsam mit den Stadträten Ute Hoch, Matthias Ramm und Eric Schöniger organisiert. Junge Familien wie auch Großeltern folgten dem Aufruf, an der Kundgebung zum Erhalt der vollstationären Kinder- und Jugendklinik am Standort des DRK Krankenhauses Lichtenstein teilzunehmen. Wie der Pressemitteilung der Stadt Lichtenstein vom 1. März 2022 zu entnehmen ist, hatte am 1. Dezember die Geschäftsführung der DRK Krankenhaus Lichtenstein gGmbH einen Antrag auf Rückgabe des Versorgungsauftrages



für die vollstationäre Kinder- und Jugendklinik beim Sächsischen Sozialministerium eingereicht - ohne die Gesellschafterin Stadt Lichtenstein über das Ergebnis der am 29.11.2021 beschlossenen Sondierungsgespräche zu informieren. Die Stadt stellte beim Landgericht Zwickau einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Der Antrag auf Rückgabe des Versorgungsauftrages sollte unverzüglich zurückgenommen werden. Nach der Ablehnung des Landgerichts Zwickau, legte die Stadt sofort Beschwerde ein. Letztendlich untersagte das Oberlandesgericht Dresden der DRK Krankenhaus Lichtenstein gGmbH den Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2021 auszuführen, der die Einrichtung einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendmedizin zum Inhalt hat. Zudem sollte der Antrag auf Rückgabe des Versorgungsauftrages für die vollstationäre Kinder- und Jugendklinik beim Sächsischen Sozialministerium zurückgenommen werden. Wie Lichtensteins Bürgermeister Thomas Nordheim am 23. März mitteilte, reichte der Mehrheitsgesellschafter am 1. März einen neuen Antrag auf Rückgabe des Versorgungsauftrages beim Sächsischen Sozialministerium ein. Auch dagegen beantragte die Stadt Lichtenstein beim Landgericht Zwickau den Erlass einer einstweiligen Verfügung . Nach Ablehnung, ging die Angelegenheit wieder ans Oberlandesgericht Dresden, wo am 23. März eine mündliche Verhandlung stattfand. Der Erhalt der Kinderklinik ist nicht nur ein Anliegen der Lichtensteiner. Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten.