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Samstag, 27.04.2024 (17.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
Direktzahlungen für sächsische Landwirte sollen jetzt kommen

Zu den vielen Gründen, die zu den deutschlandweiten Bauernprotesten führten, kam in Sachsen noch einer dazu. Wie das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 26. Januar bekanntgab, gehen seit 26. Januar die Direktzahlungen für die sächsischen Landwirte auf den Konten der Betriebe ein. Die Bundeskasse wies am 25. Januar die Zahlungen an. Entsprechende Bescheide wurden den Landwirten zugestellt. Außerdem sollte bis Ende Januar die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete von der Hauptkasse Sachsen ausgezahlt werden. Für entstandene Nachteile können die Landwirte ab

Anfang März einen Nachteilsausgleich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Dieser pauschale, einmalige Nachteilsausgleich beträgt ein Prozent der Direktzahlungen, wobei eine Bagatellgrenze von 50 Euro gilt. Landwirtschaftsminister Wolfram Günther bedauert, dass es zu Vertrauensverlust, Verärgerung, Verunsicherung und Mehraufwand gekommen ist. Er ist sehr dankbar für den Einsatz aller Beteiligten, der es ermöglichte, dass die Zahlungen jetzt auf den Weg gehen konnten. Weil der GAP-Strategieplan und andere rechtliche Grundlagen, die den Zahlungen für die laufende Förderperiode zugrunde liegen, mit großer Verspätung verabschiedet wurden und die Regelungen für die Förderperiode wesentlich komplexer geworden sind, musste Software im großen Umfang neu programmiert werden. Dabei kam es bei der Programmierung eines Moduls zu Verzögerungen. In der Folge wurden die Direktzahlungen nicht wie gewohnt im Dezember des Antragsjahres ausgezahlt, sondern rund 30 Tage später. Der Gesetzgeber hat für die Auszahlung einen Zeitraum von Dezember des Antragsjahres bis Juni des Folgejahres festgelegt. Die Direktzahlungen umfassen die Einkommensgrundstützung und die Zahlungen für Junglandwirte, Umverteilungseinkommensstützung, Ökoregeln und Tierprämien (sogenannte gekoppelte Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen sowie Mutterschafen und -ziegen).