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Seite 2 von 26 II. Angebote / AufträgeUnsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Mündliche Angebote sowie alle etwaigen mündlichen Zusagen von Vertretern oder Verkäufern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Aufträgen über Agenturen muss der Kunde genannt werden, um den Auftrag und den Kunden prüfen zu können. Branchenausschluß wird nicht garantiert. Ein Vertrag kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrages, vorzugsweise auf einem unserer Auftragsformulare, und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder/und durch unseren Beginn der Realisierung des Auftrages oder/und durch unsere tatsächliche Leistungsbereitstellung oder/und durch die Rechnungslegung über die Leistung zustande. Ein Auftrag kommt jedoch nicht durch die bloße Auftragserteilung an uns durch den Kunden zustande, da vor der Annahme die Durchführbarkeit des Auftrages durch uns geprüft sein muss. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Konzepten etc. behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird uns der Auftrag nicht erteilt, sind die das Angebot betreffenden Unterlagen sowie sämtlich davon erstellte Kopien unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.
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