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Mittwoch, 09.10.2024 (41.KW)
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XVIII. Haftung

Eine Haftung ist nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Vertragshöhe beschränkt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein deckungspflichtiger Sachverhalt vorliegt und unsere Haftpflichtversicherung, der die allg. Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde liegen, uns - maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme - von der Haftung freistellt. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung teilen wir dem Auftraggeber auf Verlangen mit. Soweit wir für aufgetretene Schäden im Bereich der leichten Fahrlässigkeit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften, ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche müssen bei uns innerhalb von 2 Wochen nach Ausführung des Auftrages bzw. nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.