Advertisement
Montag, 09.12.2024 (50.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten
AGB
Artikelinhalt
AGB
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
XIX. Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Mobilmachung, der Verteidigungsfall und Unruhen. In solchen Fällen höherer Gewalt verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine unter Zubilligung einer Anlauffrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Leistung unmöglich, so haben wir das nicht zu vertreten.