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Dienstag, 19.03.2024 (12.KW)
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XXI. Schufa- und Wirtschaftsauskunftsklausel

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), oder bei einer entsprechenden Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholen. Wir sind berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.