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Seite 26 von 26 XXVI. ChiffreanzeigenEinschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, danach werden sie vernichtet. Im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers behalten wir uns vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfungszwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten sind wir nicht verpflichtet. Partnerschaft erfordert Regeln. Nur wer seine Verträge erfüllt, wird Erfolg haben. |