AGB |
Seite 10 von 26 X. Gestaltung / FreigabeSind keine besonderen Gestaltungsvorschriften vom Auftraggeber vorhanden, wird die Gestaltung nach Ermessen unserer Mitarbeiter durchgeführt. Probeabzüge von Text- und Grafiken, Demonstration von Animationen, Videofilmen, Dienste etc. im Beisein des Auftraggebers sind erst dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Korrektur- oder Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übermittelt, die Kosten der Herstellung trägt der Auftraggeber. Wir berücksichtigen dabei alle Fehlerkorrekturen innerhalb einer dem Auftraggeber übermittelten Frist. Wenn die Rückantwort für die Auftragsfreigabe nicht fristgerecht bzw. nicht unterschrieben bei uns eingeht, müssen wir die Freigabe als erteilt betrachten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Übermittlung. Die Kosten für die Übersendung der Probeabzüge bzw. die der Demonstration, sowie die Änderung des Auftrages, welche nicht unser Verschulden ist, trägt der Auftraggeber. Die Kosten für Auftragserweiterungen, die keine Korrekturen sind, trägt der Auftraggeber.
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