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Donnerstag, 25.04.2024 (17.KW)
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Hörtest für Neugeborene

ImageSachsen - Seit dem 1. Januar 2009 können Eltern ihr Baby direkt nach der Geburt auf eventuelle Hörschäden untersuchen lassen. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchung werden nun von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die neue Leistung wird möglichst noch vor der Entlassung aus der Geburtenstation durchgeführt. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Im Stollberger Kreiskrankenhaus wird dieser Test bereits seit 1997 kostenfrei angeboten. Drei Tage nach der Geburt wird hier die so genannte TEOAE durchgeführt. Ziel des Tests ist es, Hörschäden frühzeitig zu erkennen und die Babys vor Folgeschäden zu bewahren. Sollte eine Hörschädigung diagnostiziert werden, kann sie in den meisten Fällen zwar nicht geheilt aber dennoch wirksam behandelt werden. Pro Jahr kommen etwa zwei von eintausend Neugeborenen mit bleibenden Hörstörungen zur Welt. In der Vergangenheit wurden diese Beeinträchtigungen durchschnittlich im Alter von 14 Monaten erkannt. Unbehandelt können diese zur erheblichen Verzögerung der Hör- und Sprachentwicklung des Kindes.