Advertisement
Dienstag, 19.03.2024 (12.KW)
KabelJournal Chemnitzer-Land
Regionalnachrichten arrow Nachrichten arrow Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Neuer Antrag muss nicht gestellt werden

Zum 1. Januar 2010 Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöht

Zum 1. Januar diesen Jahres wurde das Kindergeld um jeweils 20 Euro pro Kind erhöht und steigt somit für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 215 Euro. Zugleich wurde der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Das Kindergeld wird nach Ablauf eines Jahres vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem Freibetrag verrechnet. Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages entlastet Familien mit Kindern noch deutlicher als bisher. Der Bundesrat hatte am 18.12.2009 dem von der Bundesregierung beschlossenen  Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zum Kindergeld zugestimmt. Kindergeldberechtigte müssen, um die neuen Beträge zu erhalten, keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die höheren Kindergeldbeträge in allen laufenden Zahlungen ab Januar 2010 berücksichtigen. Weitere Fragen zum Kindergeld können über die Service-Rufnummer der Familienkasse unter 01801 54 63 37* oder bei der zuständigen Familienkasse geklärt werden.

*(Festnetzpreis: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab dem 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)